Allgemeine Geschäftsbedingungen
Chiemgau Ferienhaus
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses Chiemgau, Brechstubenweg 4 in Unterwössen, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Unter-oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht erlaubt.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden und der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Mit der Buchung erkennt der Gast die Geltung der vorliegenden Regelungen an.
2. Begriffsdefinitionen
- Vermieter: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt
- Gast: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).
- Vertragspartner: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
- Beherbergungs-/ oder Mietvertrag: Ist der zwischen dem Vermieter und Gast/Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.
3. Vertragsabschluss
Durch die Buchungserklärung bzw. geleistete Zahlung des Gastes und der Buchungsbestätigung des Vermieters kommt ein Beherbergungsvertrag zustande.
Mit der Unterschrift bzw. Bestätigung per E-Mail akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand Juli 2020 und die Hausordnung des Vermieters / Ferienhaus Chiemgau, Brechstubenweg 4 in Unterwössen.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
Der anmeldende Gast haftet dem Beherbergungsbetrieb gegenüber für alle von ihm angemeldeten Personen. Eltern haften für Ihre Kinder.
4. Anreise / Abreise
Das angemietete Ferienhaus kann von den Gästen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages bezogen werden.
Am Abreisetag erfolgt die Rückgabe der gemieteten Räume bis 10:00 Uhr.
Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht werden sollten.
Bei Übergabe/Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen und auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen.
Für vom Mieter hinterlassene Sachen übernehmen wir keine Haftung
5. Preise
Chiemgau-Ferienhaus:
Belegung mit max. 4 Personen (135 Quadratmeter):
Basispreis
210,00 € pro Tag für 2 Personen
jede weitere Person 30,00 € pro Tag
Hauptsaison Sommer - 01.07. bis 01.09.
270,00 € pro Tag für 2 - 4 Personen / Gesamtpreis
10 % Nachlass ab 11 Nächten
Hauptsaison Winter - 16.12. bis 16.01.
270,00 € pro Tag für 2 - 4 Personen / Gesamtpreis
10% Nachlass ab 11 Nächten
Bitte beachten: Der Mindestaufenthalt beträgt 4 Nächte
in der Hauptsaison Sommer und Winter jeweils 6 Nächte
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und alle Nebenkosten, soweit nicht anders vereinbart. Die gemeindliche Kurtaxe muss extra bezahlt werden.
Sollte der Verbrauch von Wasser, Strom und Heizung über den normalen Verbrauch hinausgehen, ist der Vermieter berechtigt die entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6. Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Nach der erfolgten Anzahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen, ist der komplette Mietpreis sofort zur Zahlung fällig.
Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Die Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto des Beherbergungs-Betriebes zu leisten.
Kontodaten werden bei Buchung an den Mieter / Gast weitergegeben.
Kredit- und Debitkarten werden nicht akzeptiert.
Die Kosten der Zahlung, speziell bei Auslandsüberweisungen trägt der Mieter.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Fremdwährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Regelungen während der Corona-Pandemie:
Sollten Sie, oder einer Ihrer Mitreisenden kurzfristig an Covid 19 erkrankt sein, oder ein Infektionsverdacht bestehen, teilen Sie uns dies bitte baldmöglichst mit.
Die Buchung wird dann storniert. Eine Summe von 10 % des Mietpreises wird als Verwaltungsaufwand einbehalten.
Eine darüber hinaus geleistete Zahlung auf den Mietpreis wird zurücküberwiesen.
7. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kautionsüberweisung spätestens 21 Tage vor Anreise zu erheben.
Diese wird nach korrekter Übergabe der Wohnung an den Mieter zurücküberwiesen.
Die Höhe der Kaution ist abhängig von Mietdauer und Anzahl der Gäste und wird bei Buchung vereinbart.
8. Rücktritt des Gastes - Stornierungsgebühr
Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 35 Tage vor dem Anreisedatum möglich.
Tritt der Gast 34 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, dann werden 90 % des
vereinbarten Mietpreises fällig und sind an den Vermieter zu zahlen. Eine Stornierung ist schriftlich zu erfolgen.
9. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Bei nicht geleisteten Zahlungen des Mieters / Gastes zum Fälligkeitstermin ist der Vermieter auch ohne Setzen einer Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Es besteht in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen ohne Leistung von Schadensersatz, durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft insbesondere zu wenn:
- Die Vertragserfüllung wegen Höherer Gewalt oder anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist.
- Oder der Gast falsche Angaben über wesentliche Tatsachen des Vertrages gemacht hat.
- Wenn es einen begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der Mieter / Gast durch sein rücksichtsloses, fahrlässiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten dem Eigentümer oder den noch im Gebäude wohnenden Mietern das Zusammenwohnen verleidet, deren Sicherheit gefährdet oder sein Verhalten die Räumlichkeiten sowie Einrichtungsgegenstände und das Gebäude nachteilig beschädigt.
der Gast an einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit die länger als die Beherbergungszeit dauert oder pflegebedürftig wird
10. Rechte und Pflichten des Mieters / Gastes
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages werden dem Mieter die Räumlichkeiten und Gerätschaften zum sorgsamen Gebrauch überlassen.
Die Nutzung des Mietobjektes ist nur durch die angemeldeten Personen erlaubt.
Sollten andere Personen als die angemeldeten Gäste, oder nicht gemeldete Gäste
(Überbelegung des Mietobjektes) das Mietobjekt bewohnen, so ist der Beherbergungsbetrieb zur sofortigen Kündigung berechtigt. Für Schäden die von diesen Personen verursacht wurden, haftet der Mieter /angemeldete Gast.
Im Ferienhaus-Chiemgau ist das Rauchen (egal in welcher Form) nicht gestattet.
Bei Nichteinhaltung stellen wir eine Pauschale von 200 € zzgl. der Kosten für eine Komplettreinigung der gesamten Räume in Rechnung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dem Gast zugänglichen und vorhandenen Einrichtungen, Gerätschaften und der gesamten Ausstattung des Ferienhauses Chiemgau nur unter Beachtung der Gebrauchs- und Nutzungsanweisungen zur Verfügung stehen.
Der Mieter / Gast hat seine Rechte gemäß dem Beherbergungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung auszuüben.
11. Haftung des Mieters / Gastes
Für Schäden am Gebäude, den Einbauten, Geräten, sonstigen Utensilien oder Oberflächen (z.B. Wände, Böden, Textilien, Polster, Möbeln...) oder beweglichen Teilen durch unsachgemäßes, fahrlässiges oder mutwilliges Verhalten ist der Mieter / Gast verantwortlich. Auf die Dringlichkeit einer Haftpflichtversicherung wird an dieser Stelle hingewiesen.
Die angemieteten Räume sind demnach sorgsam zu behandeln. Auftretende Schäden sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
12. Haftung des Vermieters
Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Dem Mieter / Gast wird vor Ort ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung gestellt. Weiterhin besteht auf dem Grundstück die Möglichkeit Fahrräder verschlossen unterzubringen. Für Beschädigungen am Fahrzeug oder den Fahrrädern übernehmen wir keine Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen.
13. Haustiere sind im Ferienhaus-Chiemgau nicht erlaubt
Ein unerlaubtes Mitbringen von Haustieren, berechtigt zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Geleistete Anzahlungen werden nicht zurückgezahlt.
14. Datenschutz
Der Mieter / Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person oder Mitreisende gespeichert und / oder gelöscht werden.
Alle vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich Personalausweis- oder Reisepassnummer werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. In diesem Fall wird der Mieter / Gast informiert.
15. WLAN – Nutzung
Zugangsdaten:
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten findet der Mieter im Gästeordner.
Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich die Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht die Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung – Haftungsbeschränkung:
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen:
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
- Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
- Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
- Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen.
- Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
- Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
- Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt dem Vermieter des Mietobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter oder dessen Mitreisenden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Mietobjektes unverzüglich auf diesen Umstand hin.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder sein,
so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters / Beherbergungs-Betriebes